Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung (cpv):
Erfüllungsort: Hamburg
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Beschreibung: Beschaffung eines Software-Anwendungssystems zur Datenverwaltung und als Bauwerksdatenbank für den LSBG
Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen: nein
Frist für den Eingang der Angebote: 27/10/2025 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 15/10/2025 12:00:00 (UTC+02:00)
Beginn der Ausführung: 03/12/2025
Ende der Ausführung: 02/12/2026
Zusätzliche Informationen: Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. 640286-2025 Page 1/6 Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung be-nannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur An-gebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, im Falle von Rügen diese über den Bieterassis-tenten der eVergabe zu senden. Vergabekammer im Sinne des § 156 GWB: Vergabekammer Schleswig-Holstein Düsternbrooker Weg 94 24105 Kiel Telefon: +49 431 988-4640 Fax: +49 431 988-4702 E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Zuschlagskriterien: Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog Beschreibung: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/supplier/external /subproject/ee26763a-ad32-4ba3-a273-10f19107faf7/awardcriteria 5.1.11.
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