Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48600000 Datenbank- und -Betriebssoftwarepaket, 48610000
Erfüllungsort: Potsdam
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum
Beschreibung: Die Landeshauptstadt Potsdam hatte sich mit dem Motto „Smart City Potsdam – Innovativ. Grün. Gerecht. Zusammen schaffen wir eine nachhaltige Stadt für morgen!“ für die dritte Staffel des Förderprogramms Modellprojekte Smart Cities des Bundes beworben. Infolge der Förderung, die am 15.07.2021 (Programm: Modellprojekte Smart Cities: Stadtentwicklung und Digitalisierung (4 36) KfW) bewilligt wurde, können bis zum 31.12.2026 für die Stadtentwicklung laufende Prozesse schneller vorangetrieben und innovative Projekte erprobt werden. Die Vorhaben werden von kommunalen Unternehmen sowie zahlreichen Akteur:innen der Potsdamer Wissenschafts- und Wirtschaftslandschaft unterstützt und sind in eine regionale Gemeinschaft eingebettet. Das Potsdamer Smart-City-Projekt ist in 2 Phasen aufgeteilt: Phase A (vom Januar 2022 bis November 20 23) hat den Entwicklungsprozess der Smart-City-Strategie Potsdam und die Umsetzung erster Projekte beinhaltet. Das entsprechende Konzept und konkrete Maßnahmenideen sind aus einer umfassenden Beteiligung der Stadtgesellschaft, Kommunalpolitik, kommunalen Unternehmen und Stadtverwaltung entstanden. Die ersten vier Teilprojekte wurden in diesem Zeitraum umgesetzt. Basierend auf dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (SVV 23/SVV /08 22) vom 04.10.2023 und der Beschlüsse des Fördermittelgebers vom 22.12.2023 (für die Strategie) sowie vom 27.12.2023 (für die Maßnahmen), schließt sich die Phase B mit der Umsetzung der Strategie und der darin formulierten Maßnahmen „Urbane Netzwerke, Infrastruktur & Datenplattform“, „Digitale und analoge Beteiligung“, „Quartiersentwicklung“, „Integrierte Verkehrswende“ sowie „Klimaschutz und Klimaanpassung“ (2024 bis 20 26) an. Die Teilmaßnahme „Bürgernahes Baumkataster“ wird dem Maßnahmenbündel „Klimaschutz und Klimaanpassung“ zugeordnet. Zur erfolgreichen Umsetzung dieser Teilmaßnahme sind zwei Komponenten notwendig. Zunächst soll ein digitales Baumkataster erstellt werden, das alle Stadtbäume erfasst, die in der Zuständigkeit der Landeshauptstadt Potsdam liegen. Auf Grundlage des digitalen Baumkatasters wird eine Webanwendung – die die zweite Komponente dieser Teilmaßnahme darstellt – bereitgestellt, in der die für die Stadtbevölkerung relevanten Informationen niedrigschwellig aufbereitet werden. Hierzu gehören Informationen zum Baumbestand sowie Mitmachmöglichkeiten.
Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen: nein
Frist für den Eingang der Angebote:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 15/12/2025 23:59:59 (UTC+01:00)
Beginn der Ausführung:
Ende der Ausführung:
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRHC83# (1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden. (2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen. (3) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formblätter zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formblätter sind – soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen – unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen. (4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes zu beachten: 1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. 2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. 3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt. 4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken 779844-2025 Page 2/10 die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) jederzeit verlangt oder eingeholt werden können. (6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw. Angeboten. (7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Zuschlagskriterien: Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste verbindliche Angebot (Best and final offer – BAFO) erteilt. Für das wirtschaftlichste BAFO ist der Gesamtpreis für alle angebotenen Leistungen maßgeblich. Der Gesamtpreis wird anhand der im Leistungsverzeichnis angegebenen Angebotspreise ermittelt. Das wirtschaftlichste Angebot wird nach folgenden Kriterien und Gewichtung ermittelt: – Preis zu 100 % Als Bewertungspreis wird der Nettogesamtpreis (Gesamtsumme der Pos. 1.1, 1.2, 1.3, 1.4 des Leistungsverzeichnisses) zzgl. der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung zu zahlenden Umsatzsteuer herangezogen (Gesamtsumme der Pos. 1.1, 1.2, 1.3, 1.4 des Leistungsverzeichnisses), es sei denn, es besteht eine Befreiung von der Steuerschuld (z.B. nach § 4 UStG oder § 19 UStG). Im Fall des Reverse-Charge-Verfahrens (gemäß § 13 UStG) wird die vom AG zu entrichtende Umsatzsteuer bei der Ermittlung des Bewertungspreises herangezogen. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00 5.1.11.
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