• Deutschland
  • Herne

Art des Auftrags: Lieferungen

Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme

Zusätzliche Einstufung (cpv): 

Erfüllungsort: Herne

Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum

Beschreibung: rku.it GmbH hat im Zuge der weiteren Geschäftsentwicklung ein Business Model „Canvas“ im Umfeld des digitalen Zwillings erarbeitet. Hieraus wurde als Use-Case die zukunftsfähige Abbildung der Verteilnetzdaten Strom auf Ebene der Niederspannung abgeleitet. Die sich darauf beziehenden regulatorischen Vorgaben sind, gemäß §14a EnWG (Steuerbare Verbrauchseinrichtungen) und § 9 EEG 2023 (Technische Vorgaben), umzusetzen. Hierzu sind die notwendigen Informationen aus GIS-Daten, Elektrischen Netzmodellen und weiterer Stammdaten zu erfassen. In der Folge sind diese zusammenzuführen, zu Plausibilisieren und als digitaler Zwilling in der Software abzubilden. Das Dimmen der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, das Einspeisemanagement von EEG- und KWK-Anlagen ist ebenso zu ermöglichen. Im Rahmen eines Vorprojektes wurden allgemeine Arbeitsschritte zur vollständigen Digitalisierung der Niederspannungsnetze einzelner Verteilnetzbetreiber (VNB) abgeleitet und durch eine Lastflussanalyse überprüft. Basierend auf dieser Datenbasis wurden verschiedene Hotspot-Analysen durchgeführt. Die rku.it sucht für seine Verteilnetzbetreiber-Kunden (VNB) im Kontext des Aufbaus eines digitalen Zwillings für den Bereich der Verteilnetzdaten Strom nach einem Dienstleister, welcher in einem ersten Schritt die technischen Rahmenbedingungen nach §14a EnWG und § 9 EEG 2023 bieten kann.

Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen: nein

Frist für den Eingang der Angebote: 

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/12/2025 23:59:59 (UTC+01:00)

Beginn der Ausführung: 

Ende der Ausführung: 

Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXPSYD1DURT# Im Teilnahmewettbewerb werden noch nicht alle vertraglichen Dokumente zur Verfügung gestellt. Die im Projektraum enthaltenen Unterlagen sollten aber in jedem Fall ausreichen, um Bietern die Entscheidung über die Verfahrensteilnahme zu ermöglichen. Die vollständigen Vergabeunterlagen werden den Bietern auf der zweiten Verfahrensstufe zur Verfügung gestellt. Hierzu ist seitens des Bieter nach entsprechender Aufforderung eine Verschwiegenheitsvereinbarung abzuschließen („NDA“). Das NDA wird bereits im Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt. Die obenstehenden Maßnahmen sind zur Sicherstellung der Vertraulichkeit erforderlich.

Zuschlagskriterien: Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Für die Wertung im Kriterium „Preis“ ist der Wert ausschlaggebend, der in der Anlage „Preisblatt“ in der Zeile „Wertungsrelevanter Angebotspreis“ angegeben ist. Dies ist die Kennzahl P. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00 Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Einschlägige Berufserfahrung des Beraters Beschreibung: Bewertungsgrundlage für dieses Kriterium sind die Angaben, die der Bieter in der Anlage „Personalprofil“ gemacht hat. In diesem Kriterium bewertet der Auftraggeber die einschlägige Berufserfahrung des Beraters. Hierbei wird eine Prognose dahingehend vorgenommen, inwieweit ein Berater aufgrund der Vergleichbarkeit durchgeführter Projekte zu den hier auftragsgegenständlichen Projekten in der Lage ist, die gestellten Aufgaben zu 745853-2025 Page 3/7 erledigen. Je ähnlicher die durchgeführten Projekte mit dem vorliegenden Auftrag sind und je intensiver die Arbeit die Arbeit in diesen Projekten war, desto höher fällt die Bewertung aus. Der Auftraggeber vergibt für das Personalprofil Bewertungspunkte anhand der folgenden Zielerfüllungsgrade: – 10 bis 8 Bewertungspunkte: Das Personalprofil weist eine sehr hohe einschlägige Berufserfahrung aus. – 7 bis 4 Bewertungspunkte: Das Personalprofil weist eine mittlere einschlägige Berufserfahrung aus. – 3 bis 0 Bewertungspunkte: Das Personalprofil weist nur eine geringe einschlägige Berufserfahrung aus. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00 Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Anforderungskatalog B-Kriterien Beschreibung: Bewertungsgrundlage für dieses Kriterium ist die Anlage Anforderungskatalog“ mit den B-Kriterien. Die erreichten Bewertungspunkte werden addiert. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00 Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Nutzerfreundlichkeit Beschreibung: Bewertungsgrundlage für dieses Kriterium ist die Teststellung. In diesem Kriterium bewertet der Auftraggeber die Nutzerfreundlichkeit. Ziel ist es, dass der Nutzer die von Ihm benötigten Funktionen schnell auffinden und Sie einfach verwenden kann. Ausschlaggebend ist hierbei die Perspektive eines typischen Mitarbeiters, der kein Administrator ist. Der Auftraggeber stellt hierfür eine Gesamtbetrachtung anhand aller Umstände an, die auf dieses Ziel einwirken. Hierzu gehört zum Beispiel die Gestaltung der Benutzeroberfläche oder die Anzahl der benötigten Bedienschritte, um eine Aktion auszuführen. – 10 bis 8 Bewertungspunkte: Die angebotene Software ist außerordentlich einfach zu bedienen. – 7 bis 4 Bewertungspunkte: Die angebotene Software ist im Grundsatz einfach zu bedienen. – 3 bis 0 Bewertungspunkte: Die angebotene Software ist nicht in allen Bereichen oder insgesamt nicht einfach zu bedienen. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00 Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Administrierbarkeit Beschreibung: Bewertungsgrundlage für dieses Kriterium ist die Teststellung. In diesem Kriterium bewertet der Auftraggeber die Administrierbarkeit. Ziel ist es, dass der Administrator die bei Ihm typischerweise anfallenden Tätigkeiten so schnell und einfach wie möglich erledigen kann. Ausschlaggebend ist hierbei die Perspektive eines technischen Administrators. Der Auftraggeber stellt hierfür eine Gesamtbetrachtung anhand aller Umstände an, die auf dieses Ziel einwirken. Hierzu gehört zum Beispiel die Gestaltung der Benutzeroberfläche oder die Anzahl der benötigten Bedienschritte oder die Möglichkeiten durch Automatisierung Bedienschritte einzusparen. – 10 bis 8 Bewertungspunkte: Die angebotene Software ist außerordentlich einfach zu administrieren. – 7 bis 4 Bewertungspunkte: Die angebotene Software ist im Grundsatz einfach zu administrieren. – 3 bis 0 Bewertungspunkte: Die angebotene Software ist nicht in allen Bereichen oder insgesamt nicht einfach zu administrieren. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00 745853-2025 Page 4/7 5.1.11.


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