Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48517000 IT-Softwarepaket, 48730000 Sicherheitssoftwarepaket
Erfüllungsort: Potsdam
Verfahrensart: Nichtoffenes Verfahren
Beschreibung: Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) verwendet seit Februar 2023 verschiedene EDR Softwareprodukte, um die IT-Sicherheit und Überwachung zum Schutz der IT-Infrastruktur der Landeshauptstadt Potsdam zu gewährleisten. Die Lizenzen verlieren zum 09.02.2026 ihre Gültigkeit und sollen verlängert werden. Aufgrund der IT-Sicherheit ist es jedoch derzeit nicht möglich die genau eingesetzten Produkte namentlich zu benennen Ziel der Beschaffung ist der erneute zeitlich befristete Erwerb der Lizenzen der aktuell benutzten IT-Sicherheitslizenzen für eine weiterhin gewährleistete IT-Sicherheit der Landeshauptstadt Potsdam. Die zeitliche Befristung beläuft sich auf 4 Jahre, beginnend mit dem 10.02.2026.
Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen: nein
Frist für den Eingang der Angebote:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2025 23:59:59 (UTC+01:00)
Beginn der Ausführung:
Ende der Ausführung:
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRH0MB# (1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden. (2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen. (3) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formblätter zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formblätter sind – soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen – unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen. (4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes zu beachten: 1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. 2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. 3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt. 4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 5. Die geforderten 731883-2025 Page 2/9 Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) jederzeit verlangt oder eingeholt werden können. (6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw. Angeboten. (7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Zuschlagskriterien: Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Für das wirtschaftlichste Angebot ist der Gesamtpreis maßgeblich. Der Gesamtpreis wird anhand der im Preisblatt angegebenen Angebotspreise ermittelt. Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Für das wirtschaftlichste Angebot ist der Gesamtpreis maßgeblich. Der Gesamtpreis wird anhand der im Preisblatt angegebenen Angebotspreise ermittelt. 5.1.11.
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