Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72212421 Entwicklung von Software für das Facility Management
Erfüllungsort: Oranienburg
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum
Beschreibung: Die Kreisverwaltung des Landkreises Oberhavel (Auftraggeber) beabsichtigt, mit Wirkung voraussichtlich zum 01.05.2026 die Lieferung einer CAFM-Software sowie deren Pflege und Support (einschließlich Konfiguration/Implementierung) zu vergeben. Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb werden bis zu fünf Bewerber zur 2. Stufe des Vergabeverfahrens – Angebotsphase zugelassen. Die Einzelheiten des Vergabeverfahrens sind den Verfahrensbedingungen zu entnehmen. Der Landkreis verwaltet eine umfangreiche Palette an Liegenschaften, sowohl in eigener Nutzung als auch vermietet. Um die notwendigen Facility Management-Prozesse effizient zu erfüllen, plant der Landkreis Oberhavel die Implementierung eines professionellen CAFM-Systems, das eine benutzerfreundliche Oberfläche und effektive Prozessstrukturen bietet. Dadurch sollen die Arbeitsabläufe optimiert, die Ressourcen besser verwaltet und die Qualität der Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises verbessert werden.
Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen: nein
Frist für den Eingang der Angebote:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 13/11/2025 23:59:59 (UTC+01:00)
Beginn der Ausführung:
Ende der Ausführung:
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5HM69#
Zuschlagskriterien: 700416-2025 Page 10/15 Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Qualität/ Leistung Beschreibung: In einem ersten Schritt werden zur Ermittlung des Leistungswertes L(Angebot) des jeweiligen Angebotes zunächst die Angaben und Anlagen des Bieters zu den B-Kriterien durch den Auftraggeber beurteilt. Bei der Wertung der Qualität/Leistung übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus und nimmt eine entsprechende Bewertung der eingereichten Unterlagen und Anlagen vor. Die Erfüllung der Bewertungskriterien wird anhand der Ausführungen des Bieters im Leistungsblatt A,B und I-Kriterien, anhand der entsprechenden eingereichten Anlagen sowie anhand der Plausibilitätsprüfung im Rahmen der Präsentation der Software durch die Prüfer des Auftraggebers geprüft. Die entsprechend in der Bewertungsmatrix (vgl. Bewertungsmatrix B-Kriterien) zugeordneten Punktewerte werden sodann summiert. Es ist zu beachten, dass fehlende Angaben bezüglich Leistungsbezogener Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen nicht nachgefordert werden dürfen. Bei fehlenden Angaben erfolgt eine entsprechende Bewertung mit 0 Punkten. Die Bewertung der B-Kriterien erfolgt gemäß der in den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix. Diese Kriterien werden in folgende Hauptkategorien aufgeteilt. Kriterium 1 – Projektleiter: Es können für das Kriterium 1 max. 30 Punkte erreicht werden. Kriterium 2 – Einführungs- und Schulungskonzept: Es können für das Kriterium 2 max. 25 Punkte erreicht werden. Kriterium 3 – IT-Anforderungen: Es können für das Kriterium 3 max. 10 Punkte erreicht werden. Kriterium 4 – Softwarearchitektur und Systemvoraussetzungen Es können für das Kriterium 4 max. 85 Punkte erreicht werden. Kriterium 5 – Prozess- und Leistungsbewertung Es können für das Kriterium 5. max. 20 Punkte erreicht werden. Insgesamt können für die B-Kriterien maximal 170 Punkte erreicht werden. Aufgrund der umfangreichen Darstellung der einzelnen Bewertungskriterien wird auf eine detaillierte Aufzählung an dieser Stelle verzichtet und stattdessen auf die Anlage „Bewer- tungskriterien (Bewertungsmatrix B-Kriterien)“ verwiesen. Bewertung der S-Kriterien In einem zweiten Schritt werden zur Ermittlung des Leistungswertes L(Angebot) des jeweiligen Angebotes die S-Kriterien durch den Auftraggeber beurteilt. Bei der Wertung der Qualität /Leistung übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus und nimmt eine entsprechende Bewertung im Zuge der Präsentation vor. Die entsprechend in der Bewertungsmatrix (vgl. Agenda Präsentation inkl. S-Kriterien) zugeordneten Punktewerte werden sodann summiert. Die Bewertung der S-Kriterien erfolgt gemäß der in den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix. Diese Kriterien werden in folgende Hauptkategorien aufgeteilt. Kriterium 1 – Programmeinstieg Es können für das Kriterium max. 10 Punkte erreicht werden. Kriterium 2 – Testzenario I Es können für das Kriterium max. 70 Punkte erreicht werden. Kriterium 3- Testzenario II Es können für das Kriterium max. 75 Punkte erreicht werden. Kriterium 4- Testzenario III Es können für das Kriterium max. 75 Punkte erreicht werden. Kriterium 5- Gesamtqualität der Testszenarien Es können für das Kriterium max. 100 Punkte erreicht werden. Es können für die S-Kriterien max. 330 Punkte erreicht werden. Bewertung B-Kriterien und S-Kriterien Für die B-Kriterien erfolgt die Ermittlung der Gesamtpunktzahl direkt als Summe aus den einzelnen Kriterien. Für die S – Kriterien wird aus den Punkten der Wertungskriterien der vier Prüfer der Punktemittelwert (=arithmetisches Mittel) des jeweiligen Wertungskriteriums errechnet. Anschließend wird dieser Wert mit der Gewichtung multipliziert. Dieser wird bis auf zwei (2) Nachkommastellen (kaufmännisch) berechnet. Die gewichteten Punktemittelwerte werden addiert, die Summe geht in die Gesamtwertung ein. Insgesamt können für die Bewertungskriterien B- und S maximal 500 Punkte erreicht werden. genauere Informationen siehe Vergabeunterlagen – Verfahrensbedingungen Punkt 4.6.1 Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) 700416-2025 Page 11/15 Zuschlagskriterium — Zahl: 65,00 Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Angebotspreis Beschreibung: Im Anschluss an die Leistungsbewertung erfolgt die Prüfung der Angemessenheit der Preise. Erscheint der Preis eines Angebots im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, verlangt der Auftraggeber vom Bieter Aufklärung. Zur Prüfung und Feststellung der Angemessenheit des Angebotspreises behält sich der Auftraggeber vor, die Urkalkulation des Bieters abzufordern und zu prüfen, inwieweit der ungewöhnlich niedrig erscheinende Preis angemessen ist. Kann der Auftraggeber die geringe Höhe der kalkulierten Kosten nicht zufriedenstellend aufklären, darf er den Zuschlag auf dieses Angebot ablehnen. Der Gesamtpreis des Angebotes stellt die Summe aus dem angebotenen Gesamtpreis gemäß dem Preisblatt, inklusive Mehrwertsteuer und eines eventuell gewährten Nachlasses – ohne Bedingungen – dar. Das wirtschaftlichste Angebot wird durch das Einsetzen des jeweiligen ermittelten Leistungswerts des Angebots L(Angebot), des Preises P(Angebot) und der vorgegebenen Referenzwerte in die Formel nach der Referenzwertmethode ermittelt. Die errechnete Kennzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Das Angebot, welches die höchste Kennzahl Z(Angebot) erreicht, stellt das wirtschaftlichste Angebot dar und erhält den Zuschlag. Im Fall gleicher Kennzahlen erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag. genauere Informationen siehe Vergabeunterlagen – Verfahrensbedingungen Punkt 4.6.2 Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 35,00 5.1.11.
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