Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79630000 Dienstleistungen im Personalwesen, außer
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
Erfüllungsort: Heidelberg
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum
Beschreibung: Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung, Implementierung und den Betrieb einer Personaleinsatzplanungssoftware in Form eines Software-as-a-Service (Saas) für das UKHD und sonstige abrufberechtigte Auftraggeber.
Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen: nein
Frist für den Eingang der Angebote:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/11/2025 23:59:59 (UTC+01:00)
Beginn der Ausführung:
Ende der Ausführung:
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXRAYY6YHU6# Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber 702308-2025 Page 1/11 weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von Schadensersatz – soweit rechtlich zulässig – verpflichtet.
Zuschlagskriterien: Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Feststellung des Preises: Der Preis wird auf Basis des ausgefüllten Preisblattes und der in der Excel-Datei des Preisblattes mittels vorgegebener Formel berechneten Gesamtsumme festgestellt. Bewertungsmethode zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes: Im Rahmen der Feststellung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt eine Gegenüberstellung von Leistungspunkten und dem Preis nach einer Methode, die 702308-2025 Page 7/11 nachfolgend beschrieben wird. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt gemäß der gewichteten Richtwertmethode nach UfAB (kostenlos zu beziehen unter der Webadresse https://www.cio.bund.de). Im ersten Schritt der Angebotswertung wird für jedes Angebot eine Kennzahl zur Bewertung des Leistungs-Preis-Verhältnisses berechnet. Dabei werden Leistung und Preis gemäß dem festgelegten Gewichtungsverhältnis von 60 % (Leistung) zu 40 % (Preis) berücksichtigt. Die Kennzahl Z ergibt sich wie folgt: Z(Bieter) = (L(Bieter) / L_max) × 0,6 + (P_min / P(Bieter)) × 0,4 Die einzelnen Formelbestandteile sind wie folgt definiert: – Z (Bieter) = Kennzahl zur Bewertung des Angebots im Hinblick auf das Leistungs-Preis- Verhältnis – L(Bieter) = erreichte Leistungspunktzahl des Angebots – L_max = höchste erreichbare Leistungspunktzahl – P(Bieter) = Bruttopreis des Angebots laut Preisblatt (in Euro) – P_min = niedrigster Angebotspreis unter allen gewerteten Angeboten Im zweiten Schritt erfolgt eine Gegenüberstellung aller verbleibenden Angebote, die sämtliche definierten Mindestanforderungen erfüllen. Als wirtschaftlich gleichwertig gelten hierbei alle Angebote, deren Kennzahl Z innerhalb eines Schwankungsbereichs von 10 % zum bestplatzierten Angebot liegt. Innerhalb dieses Bereichs kann der Zuschlag auf das insgesamt am besten geeignete Angebot erfolgen. Zuschlagskriterien: Als Kriterium für den Zuschlag wird die Gesamtbewertung gemäß der gewichteten Richtwertmethode herangezogen. Der Zuschlag wird auf das Angebot erteilt, das im zweiten Schritt die höchste Kennzahl Z gemäß der Gewichtung 60 % Leistung / 40 % Preis erreicht hat. Z(Bieter) = (L(Bieter) / L_max) × 0,6 + (P_min / P(Bieter)) × 0,4 Erreichen mehrere Angebote denselben Kennwert Z (z. B. bei Rundungen), so erhält von diesen das Angebot den Zuschlag, das die höhere Punktzahl in der Kriterienhauptgruppe „Fachliche Anforderungen“ (Kriterienhauptgruppe 4) aufweist. Besteht auch hier Gleichstand, wird der Zuschlag an das preisgünstigste dieser gleichwertigen Angebote erteilt. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00 Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Gesamtleistungspunkte Beschreibung: Ermittlung der Gesamtleistungspunkte auf Grundlage von B-Kriterien: Es wird je nach Fragestellung die betreffende Angabe des Bieters in Spalte N des Kriterienkataloges im Hinblick auf den Erfüllungsgrad und im Vergleich mit den Antworten der weiteren Bieter bewertet sowie mit dem jeweiligen EK-Gewichtungsfaktor multipliziert. Dadurch ergibt sich die erreichte Punktzahl pro Einzelkriterium. Die Übererfüllung eines Bewertungskriteriums (d. h. im Hinblick auf Aspekte, nach denen nicht gefragt wurde, oder über eine etwaige Obergrenze in den Erwartungshaltungen hinausgehend) wird bei der Bewertung nicht mit einem Bewertungsvorteil honoriert und gleicht auch keine Defizite bei einem anderen Bewertungskriterium aus. Die Gesamtleistungspunkte ergeben sich durch Addition aller gewichteten Leistungspunkte der Einzelkriterien. Die Bewertung der Angebote erfolgt unter Nutzung der UfAB-Methodik. Mindestanforderungen an die Leistung: Es bestehen folgende Mindestanforderungen an die Leistungen: – Erfüllung aller Ausschlusskriterien (A-Kriterien) des Kriterienkataloges. – Erfüllung von Mindestanforderungen für die insgesamt zu erreichende Leistungspunktzahl: Mindestpunktzahl = 60% des erreichbaren Gesamtwertes für alle Leistungspunkte. – Erfüllung von Mindestanforderung für die insgesamt zu erreichende Kriterienhauptgruppenpunktzahl: 60% des erreichbaren Gesamtwertes je Kriterienhauptgruppe. Ein Nichterreichen dieser Mindestanforderungen führt zum Ausschluss des betreffenden Angebotes. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 60,00 702308-2025 Page 8/11 5.1.11.
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