• Deutschland
  • Ulm

Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und

Zusätzliche Einstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme, 48219100

Erfüllungsort: Ulm

Verfahrensart: Wettbewerblicher Dialog

Beschreibung: Rahmenvereinbarung zum Abruf von Leistungen für die Beschaffung und Implementierung eines TI-Gateways zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) 784881-2025 Page 1/22

Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen: nein

Frist für den Eingang der Angebote: 

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 

Beginn der Ausführung: 

Ende der Ausführung: 

Zusätzliche Informationen: Das Universitätsklinikum Tübingen besteht aus einem Campus Tal und einem Campus Berg. Die Anschrift Berg ist Hoppe-Seyler-Straße in 72076 Tübingen. Die Anschrift Tal ist die der Verwaltung. Bei den mit den öffentlichen Auftraggebern jeweils verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG und im Sinne von § 271 Abs. 2. 2.1.3. Wert Geschätzter Wert ohne MwSt.: 10 500 000,00 EUR Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 13 000 000,00 EUR 2.1.4. Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AMRBZ# 1. Ausschlussgründe Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB Eigenerklärung (gemäß § 123 Abs. 1 bis 3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: – § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), – § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, – § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), – § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, – § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, – § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), – § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), – den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), – Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder – den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass – das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, – das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, – das Unternehmen nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; dies 784881-2025 Page 3/22 gilt auch für Personen, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben, – das Unternehmen nicht mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, – kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, – keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, – das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, – das Unternehmen nicht o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist. Der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201 „Ausschlussgründe“ zu verwenden. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen. Vor der Zuschlagserteilung überprüft der Auftraggeber, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen (§ 36 Abs. 5 VgV). Dem Bieter / der Bietergemeinschaft wird es freigestellt, bereits bei Abgabe des Angebots die Erklärung der Anlage 201 „Ausschlussgründe“ für den Unterauftragnehmer einzureichen. Die Einreichung der Anlage 201 „Ausschlussgründe“ für den Unterauftragnehmer bei Abgabe des Angebots ist keine verbindliche Vorgabe. 2. Bewerber- / Bietergemeinschaft Im Falle der Bildung einer Bewerber- / Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Teilnahmeantrag eine von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber – / Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft) unterzeichnete Erklärung abzugeben, – in der alle Mitglieder aufgeführt sind und das für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages vertretungsberechtigte Mitglied bezeichnet ist, – dass das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, – in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und – dass alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bewerber- / Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bewerber- / Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird. Die Bewerber- / Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 202 „Bewerber-_Bietergemeinschaft“ zu verwenden. Die Anlage ist von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen. 3. Eignungsleihe Beabsichtigt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, 784881-2025 Page 4/22 muss der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft in dem Teilnahmeantrag Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm / ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Unter „andere Unternehmen“ sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft rechtlich nicht identisch sind. Das betrifft auch konzernverbundene Unternehmen. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezogen auf diese anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Teilnahmeantrag eine gemeinsame Haftung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die Anlage 204 „Eignungsleihe“ auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.

Zuschlagskriterien: Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Persönliche Erfahrung des Projektteams Beschreibung: Bewertet wird die Erfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters (gemeinsam Projektteam) anhand von vergleichbaren persönlichen Referenzprojekten. Der Bieter hat für den in dem Vergabeverfahren einzusetzenden Projektleiter und für den einzusetzenden stellvertretenden Projektleiter mindestens jeweils ein (1) vergleichbares persönliches Referenzprojekt nachzuweisen, dass die erfolgreiche Umsetzung einer Anbindung an die Telematikinfrastruktur in einer Gesundheitseinrichtung umfasst. a) Der Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter geleitet haben. b) Der stellvertretende Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als stellvertretender Projektleiter oder als Projektleiter geleitet haben. c) Die (weiteren) Mindestanforderungen (i.) und die Bewertungssystematik (ii.) an das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters und an das persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters sind jeweils wie folgt: (i.) Das jeweilige persönliche Referenzprojekt muss die Erbringung mindestens folgender Mindestanforderungen erfüllen: – Umsetzungsgegenstand Durchführung einer Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) TI- Gateway – Projektumfang Integration der TI- oder Netzinfrastruktur in eine bestehende Krankenhaus-IT-Landschaft (z. B. Krankenhausinformationssystem, Subsysteme, Arbeitsplatzrechner). – Projektleistungen Installation und Konfiguration der für den Betrieb erforderlichen Komponenten (z. B. Konnektor, Kartenterminals, VPN-Zugangsdienst). Die Installation selbst kann auch durch den jeweiligen Referenzgeber oder einen Dritten vor Ort durchgeführt worden sein. Umsetzung der sicherheitsrelevanten Anforderungen nach den jeweils gültigen Spezifikationen der gematik. Durchführung von Funktionstests und Übergabe in den produktiven Betrieb. – Projektumfeld Durchführung in einem Krankenhaus, Universitätsklinikum oder einem Krankenhausträger mit jeweils mindestens 500 Betten und Umsetzung mit mehr als 100 Kartenterminals. – Erbringungszeitraum für jedes Referenzprojekt (Bemessungszeitraum zwischen dem 01.01.2022 und dem Ablauf der Frist zur Abgabe des Erstangebots in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren mit einer mindestens zwölfmonatigen unterbrechungsfreien Erbringung in diesem Bemessungszeitraum. Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) des unterbrechungsfreien Zeitraums; die Maßnahme darf auch vor dem 01.01.2022 begonnen worden sein. Die Maßnahme darf auch noch über den Ablauf der Frist zur Einreichung der Erstangebote andauern. In diesem Fall ist anzugeben „länger als die hier gegenständliche Frist zur Einreichung der Erstangebote laufend“. Der unterbrechungsfreie Zeitraum muss innerhalb des Bemessungszeitraums liegen. Erfüllt nicht mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des Projektleiters und mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters die oben genannten Mindestanforderungen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Bewertet werden ausschließlich diejenigen persönlichen Referenzprojekte, die die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen. Der Bieter hat dabei in Form einer Liste je persönlichen Referenzprojekt Folgendes anzugeben: – Name des in dem gegenständlichen Projekt einzusetzenden Projektleiters (bzw. des einzusetzenden stellvertretenden Projektleiters); – Rolle des stellvertretenden Projektleiters in dem persönlichen Referenzprojekt (Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter); – Name des Unternehmens, welches die Leistungen des persönlichen Referenzprojekts, die der Projektleiter als Projektleiter (bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter) geleitet hat, ausgeführt hat; – Beschreibung des von dem Projektleiter (bzw. stellvertretenden Projektleiter) persönlich geleiteten persönlichen 784881-2025 Page 14/22 Referenzprojekts; mit Angaben zu: o Umsetzungsgegenstand Durchführung einer Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) TI-Gateway (Mindestanforderung) o Projektumfang Integration der TI- oder Netzinfrastruktur in eine bestehende Krankenhaus-IT-Landschaft (z. B. Krankenhausinformationssystem, Subsysteme, Arbeitsplatzrechner). (Mindestanforderung) o Projektleistungen Installation und Konfiguration der für den Betrieb erforderlichen Komponenten (z. B. Konnektor, Kartenterminals, VPN-Zugangsdienst). Die Installation selbst kann auch durch den jeweiligen Referenzgeber oder einen Dritten vor Ort durchgeführt worden sein. Umsetzung der sicherheitsrelevanten Anforderungen nach den jeweils gültigen Spezifikationen der Gematik. Durchführung von Funktionstests und Übergabe in den produktiven Betrieb. (Mindestanforderungen) o Projektumfeld Durchführung in einem Krankenhaus, Universitätsklinikum oder einem Krankenhausträger mit jeweils mindestens 500 Betten und Umsetzung mit mehr als 100 Kartenterminals. (Mindestanforderung) o Erbringungszeitraum für jedes Referenzprojekt (Bemessungszeitraum zwischen dem 01.01.2022 und dem Ablauf der Frist zur Abgabe des Erstangebots in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren mit einer mindestens zwölfmonatigen unterbrechungsfreien Erbringung in diesem Bemessungszeitraum. Anzugeben ist das Anfangs- Datum (TT.MM.JJJJ) und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) des unterbrechungsfreien Zeitraums; die Maßnahme darf auch vor dem 01.01.2022 begonnen worden sein. Die Maßnahme darf auch noch über den Ablauf der Frist zur Einreichung der Erstangebote andauern. In diesem Fall ist anzugeben „länger als die hier gegenständliche Frist zur Einreichung der Erstangebote laufend“. Der unterbrechungsfreie Zeitraum muss innerhalb des Bemessungszeitraums liegen. (Mindestanforderung) Siehe weitere Fortsetzung der Ausführungen zu dem Zuschlagskriterium unter: „Fortsetzung: Persönliche Erfahrung des Projektteams“. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00 Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Fortsetzung: Persönliche Erfahrung des Projektteams Beschreibung: (ii.) Die Bewertungssystematik ist sowohl für das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters als auch für das persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters wie folgt: Es dürfen je Projektleiter und je stellvertretendem Projektleiter höchstens fünf (5) persönliche Referenzprojekte eingereicht werden, die die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen. Darüber hinausgehende Referenzen werden nicht berücksichtigt. Reicht ein Bieter dennoch mehr als fünf (5) Referenzen für den Projektleiter oder den stellvertretenden Projektleiter ein, trägt er das Risiko, dass der Auftraggeber nach eigenem Ermessen bis zu fünf (5) Referenzprojekte auswählt und bewertet. In diesem Fall kann die erreichte Punktzahl von derjenigen abweichen, die erzielt worden wäre, wenn der Bieter selbst eine Auswahl von maximal fünf (5) Referenzen (je Projektleiter und je stellvertretendem Projektleiter) getroffen hätte. 1. Komplexität des Projekts Punkte Einführung eines TI-Gateways an mehreren Standorten / Kliniken in einem Verbund (ähnlich den 5 Auftraggebern) Außerdem müssen alle nachfolgend genannten Anforderungen (unter A., B. und C.) erfüllt sein: 3 Punkte C. Einführung eines TI-Gateways mit einem heterogenen Informationsmodell mit mindestens zwei Mandanten und mindestens 5 Client-Systemen. Außerdem müssen alle nachfolgend genannten Anforderungen (unter A. und B.) erfüllt sein: 2 Punkte B. Einführung eines TI-Gateways in einem Krankenhaus, Universitätsklinikum oder einem Krankenhausträger mit jeweils mindestens 500 Betten und mehr als 250 Kartenterminals. Außerdem müssen alle nachfolgend genannten Anforderungen (unter A.) erfüllt sein: 1 Punkt A. Das Referenzprojekt muss alle oben aufgeführten Mindestanforderungen erfüllen: 0 Punkte Kein Referenzprojekt, welches alle Mindestanforderungen erfüllt: Führt zum Ausschluss des Angebots Die Bewertung der 784881-2025 Page 15/22 persönlichen Referenzprojekte erfolgt nach folgendem Schema: Für jedes persönliche Referenzprojekt werden die unter Ziffer 1 (Komplexität des Projekts) erfasst und die jeweils erzielten Punkte addiert. Ein Bieter kann somit in seinem Angebot maximal folgende Punktzahlen erreichen: Projektleiter: Komplexität des Projekts: maximal 3 Punkte Bei maximal 5 wertbaren Referenzen können für den Projektleiter insgesamt bis zu 15 Punkte erzielt werden. Für den stellvertretenden Projektleiter gilt die gleiche Systematik und Punkteverteilung. HINWEIS: Die Punkte werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 1. Maximal können für das Zuschlagskriterium „Persönliche Erfahrung des Projektteams“ 15,00 qualitative Leistungspunkte erzielt werden. Zur Bewertung hat der Bieter die gelb markierten Felder in der Anlage 603 „Erfahrung des Projektteams“ vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Je persönlichem Referenzprojekt ist ein (1) zusätzliches Projektblatt (also maximal eine (1) einseitig bedruckte DIN-A4-Seite) zulässig. Im Falle der Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Leistungen durch den benannten projektverantwortlichen Projektleiter und den benannten stellvertretenden Projektleiter zu erbringen. Der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter dürfen nur aus wichtigem Grund und nur bei Zustimmung durch den Auftraggeber in Textform ausgetauscht werden. Im Falle des Austauschs muss der neue Projektleiter bzw. der neue stellvertretende Projektleiter mindestens genauso erfahren und geeignet sein wie die zu ersetzende Person. Es müssten also mindestens genauso viele Punkte bei der Bewertung der Erfahrung erzielt worden sein, falls diese Person bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens (je nach Ersetzung) als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter angeboten worden wäre. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 0,00 Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Ausführungskonzept Beschreibung: Bewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Ausführungskonzept. Der Bieter hat bei den Darstellungen im Ausführungskonzept die folgenden Projektphasen zu berücksichtigen: – Gemeinsame Rolloutplanung – Pilotierung/ Testphase mit anschließender Nachskalierung des Systems – Gemeinsame Rolloutphase – Erstellung Betriebshandbuch durch den Auftragnehmer – Einweisung/Schulungen durch den Auftragnehmer (Admin-Schulung) In dem auftragsbezogenen Ausführungskonzept hat der Bieter anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um die nachfolgenden übergeordnete Ziele zu erreichen: 1. Bestmögliche Wiederherstellungszeiten, SLAs, Hochverfügbarkeit (0 bis 6 Punkte). 2. Bestmögliche Architektur und Integrationsfähigkeit in bestehende IT-Systemlandschaften der Kliniken (0 bis 3 Punkte). 3. Bestmögliche Skalierbarkeit für mehrere Standorte / Mandantenfähigkeit (0 bis 3 Punkte). 4. Bestmögliches Monitoring für mehrere Standorte /Mandantenfähigkeit (0 bis 6 Punkte) Bewertungsmaßstab: 1) Wiederherstellungszeiten, SLAs, Hochverfügbarkeit (0 bis 6 Punkte) – 6 Punkte: Schlüssiges, kliniknahes Betriebskonzept mit belastbaren SLA-Werten (z. B. größer gleich 99,95 % Verfügbarkeit), klaren RTO/RPO-Zielen je Service, dokumentierter N+1/Active-Active- Redundanz, definierter Eskalationsmatrix (24/7); – 4 Punkte: Vollständige SLAs mit plausiblen RTO/RPO und Redundanz, Verfahren zur Störungsbehandlung beschrieben. – 2 Punkt: Allgemeine Zusagen ohne belastbare Zielwerte; Redundanz/SLA-Mechanik unklar. – 0 Punkte: Keine belastbaren Aussagen. 2) Architektur & Integrationsfähigkeit (0 bis 3 Punkte) – 3 Punkte: Architekturdiagramm mit klaren Schnittstellen: API-Schnittstellen zur Administration darlegen (Dashboard), Open Telemetrie (z.B. CheckMK, PRTG, Pro-metheus), Identity/Access-Konzept (z. B. IdP, MFA,), Zero-Trust-Prinzipien, Migrations-/Rollback-Plan; Kompatibilität zu Klinik- 784881-2025 Page 16/22 Systemlandschaften nachweislich erprobt. – 2 Punkte: Schlüssige Integration mit benannten Schnittstellen und Migrationsschritten; Kompatibilität zu Klinik-Systemlandschaften nachweislich erprobt, einige Punkte noch generisch. – 1 Punkt: Schlüssige Integration mit benannten Schnittstellen und Migrationsschritten; einige Punkte noch generisch. – 0 Punkte: Unkonkret, hoher Abstraktionsgrad, wesentliche Schnittstellen offen. 3) Skalierbarkeit & Mandantenfähigkeit (0 bis 3 Punkte) – 3 Punkte: Evidenz für Multi-Site/Mandanten-Betrieb, Kapazitäts-/Lastkonzept (z. B. horizontale Skalierung, Auto-Scaling), Stufen-Rollout für 5 Unikliniken mit Ressourcen-/Change-Plan; Referenzen mit Verbund-Setups. – 2 Punkte: Skalierungslogik und Mehrstandort-Vorgehen beschrieben. – 1 Punkt: Allgemeine Skalierbarkeitszusagen ohne konkrete Mechanik/Plan. – 0 Punkte: Keine belastbaren Aussagen. 4) Monitoring (0 bis 6 Punkte) – 6 Punkte: Detailliertes Fehler Monitoring aller Hard- und Softwarekomponenten inkl. Historie und entsprechender API-Schnittstelle Außerdem müssen alle nachfolgend genannten Anforderungen (unter A., B. und C.) erfüllt sein. – 4 Punkte: C. Detailliertes Fehler Monitoring aller Hard- und Softwarekomponenten Außerdem müssen alle nachfolgend genannten Anforderungen (unter A. und B.) erfüllt sein. – 2 Punkte: B. Hinterlegung frei definierbarer zusätzlicher z.B. administrativer Merkmale (Raumnummer, Arbeitsplätze Ansprechpartner, etc.). Außerdem müssen alle nachfolgend genannten Anforderungen (unter A.) erfüllt sein. – 0 Punkte: A. Monitoringsystem nach Vorgaben der Gematik Das Ausführungskonzept darf insgesamt einen textlichen und ggf. grafischen Umfang von maximal neun (9) DIN A4-Seiten nicht überschreiten. Angaben ab Seite 10 bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt. Eine inhaltsleere Titelseite bleibt bei der Bewertung unberücksichtigt. Das Ausführungskonzept ist als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Sollte das Ausführungskonzept fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wäre insoweit nicht möglich. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seines Ausführungskonzepts zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht. Die in dem Ausführungskonzept enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. HINWEIS: Die Bewertungspunkte (2 x 3 + 2 x 6 = 18) werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 35/18. Maximal können für das Zuschlagskriterium „Ausführungskonzept“ 35,00 qualitative Leistungspunkte erzielt werden. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 35,00 Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Kalkulatorischer Angebotspreis (netto) Beschreibung: Wertungsrelevanter Preis (P) = Kalkulatorischer Angebotspreis (netto) gemäß Anlage 803 „Preisblatt“ Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00 5.1.11.


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