Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48820000 Server
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme, 48821000
Erfüllungsort: Essen
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Beschreibung: Los 1 – Server- und Speichersysteme (Fujitsu) Los 2 – Standardsoftware und Lizenzen Los 3 – NetApp-Produkte Los 4 – GPU-Serverlösungen (Super Micro Computer)
Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen: ja
Frist für den Eingang der Angebote: 30/12/2025 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/12/2025 23:59:59 (UTC+01:00)
Beginn der Ausführung:
Ende der Ausführung:
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS0YEQYTAFCHHVL# Bitte beachten Sie, dass die Vergabestelle der UDE im Zeitraum vom 23.12.2025 bis einschließlich 05.01.2026 nicht erreichbar sind und in diesem Zeitraum keine Bieterfragen beantworten können. Wir bitten die Aufklärungsfrist zu berücksichtigen. Bei technischen Rückfragen zum Vergabemarktplatz wenden Sie sich bitte an den Betreiber Cosinex. Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen 791949-2025 Page 1/18 Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“ Es gelten die Vertrags- und Vergabebedingungen in der aktuell gültigen Fassung, mitveröffentlicht in diesem Projektforum unter den Vergabeunterlagen. Auch im Fall des Zuschlags, werden Ihre AGB nicht anerkannt, sollten diese auf Schriftstücken wie Angeboten, Rechnungen oder Lieferscheinen abgebildet sein. Bewerber-/Bieterfragen können nur über das Bewerber-/Bietertool „Kommunikation“ auf der Vergabeplattform www.evergabe.nrw.de bis zur Fristsetzung gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bewerber-/Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur kontaktiert werden können, wenn sie sich unter Angabe einer E- Mailadresse freiwillig bei der Vergabeplattform www.evergabe.nrw.de registrieren. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bewerber/Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber/Bieter.
Zuschlagskriterien:
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