• Deutschland
  • München

Art des Auftrags: Lieferungen

Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme

Zusätzliche Einstufung (cpv): 

Erfüllungsort: München

Verfahrensart: Offenes Verfahren

Beschreibung: Das Bayerische Landesamt für Steuern beabsichtigt, ein einheitliches, bayernweites Bearbeiter-Auskunftssystem für die Telefonvermittlung und Telefonhotline an allen bayerischen Finanzämtern und dem Bayerischen Landesamt für Steuern einzuführen. Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen qualifizierten Dienstleister zu finden, der aufgrund seiner Erfahrung, Kompetenz und Leistungsfähigkeit in der Lage ist, die Konzeption (einschl. Lösungsmöglichkeiten), den Aufbau, die Integration und Implementierung, sowie die langfristige Wartung und Support eines einheitlichen, leistungsfähigen, benutzerfreundlichen und barrierefreien Systems zu übernehmen. Die Lösung kann sowohl durch Anpassung /Customizing einer bestehenden Software, welche dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer auf Dauer überlassen wird, als auch durch Erstellung und Überlassung von Individualsoftware auf Dauer bereitgestellt werden.

Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen: nein

Frist für den Eingang der Angebote: 21/11/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/11/2025 10:00:00 (UTC+01:00)

Beginn der Ausführung: 

Ende der Ausführung: 

Zusätzliche Informationen: Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www. auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum 696359-2025 Page 1/6 Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen. Der Angebots- bzw. Auftragswert wird aus Datenschutzgründen nicht angezeigt (§ 39 Abs. 6 VgV). Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Zuschlagskriterien: Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis 696359-2025 Page 3/6 Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00 5.1.11.


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